Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen 

§ 1 Geltung, Begriffsdefinitionen 

(1) Sebastian Meile, Siemensstraße 20, 86830 Schwabmünchen, Deutschland (im Folgenden: „ich“, oder „Vermieter“). Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen zwischen mir und meinen Kunden (im Folgenden: „Kunde“, „Mieter” oder „Sie“) in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart wurde. 

(2) „Verbraucher“ im Sinne dieser Geschäftsbedingungen ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. „Unternehmer“ ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, wobei eine rechtsfähige Personengesellschaft eine Personengesellschaft ist, die mit der Fähigkeit ausgestattet ist, Rechte zu erwerben und Verbindlichkeiten einzugehen. 

 

§ 2 Zustandekommen der Verträge, Speicherung des Vertragstextes 

(1) Die folgenden Regelungen über den Vertragsabschluss gelten für Aufträge via Internet sowie für Anfragen per E-Mail, WhatsApp oder Telefon. 

(2) Meine Produktdarstellungen im Internet sind unverbindlich und kein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages. (3) Der Kunde hat die Möglichkeit, telefonisch, per E-Mail, per Telefon, über das Kontaktformular anzufragen. Mit einer Anfrage gibt der Auftraggeber noch kein verbindliches Angebot zum Vertragsschluss ab. 

(4) Bei Eingang einer Anfrage gelten folgende Regelungen: Der Kunde gibt ein unverbindliches Vertragsangebot ab, indem er die gewünschten Produkte anfragt. Ablauf: Auswahl der gewünschten Artikel mit Stückzahl und Datum. Ich versende nach der Anfrage eine automatisierte Anfragebestätigung, mit der der Vertrag noch nicht zustande kommt. Ich prüfe zunächst die Anfrage und sende dann per gesonderter E-Mail ein verbindliches Vertragsangebot zur Annahme der Bestellung. Der Vertrag kommt zustande, wenn Sie mein Vertragsangebot per E-Mail oder Telefon innerhalb der angegebenen Frist von zehn Werktagen ausdrücklich annehmen. Mit der Annahme des Angebots durch den Auftraggeber kommt zwischen den Parteien ein verbindliches Vertragsverhältnis über die Vermietung der Dekoration zustande. 

(5) Im Falle des Vertragsabschlusses kommt der Vertrag mit Sebastian Meile, Siemensstraße 20, 86830 Schwabmünchen, Deutschland zustande. 

(6) Vor der Anfrage können die Vertragsdaten über die Druckfunktion des Browsers ausgedruckt oder elektronisch gesichert werden. Die Abwicklung der Bestellung und Übermittlung aller im Zusammenhang mit dem Vertragsabschluss erforderlichen Informationen, insbesondere der Bestelldaten, der AGB und der Widerrufsbelehrung, erfolgt per E-Mail nach dem Auslösen der Anfrage durch Sie, zum Teil automatisiert. 

(7) Die Abwicklung der Bestellung und Übermittlung aller im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss erforderlichen Informationen erfolgt per E-Mail. Sie haben deshalb sicherzustellen, dass die von Ihnen bei mir hinterlegte E-Mail-Adresse zutreffend ist, der Empfang der E-Mails technisch sichergestellt und insbesondere nicht durch SPAM-Filter verhindert wird. 

 

§ 3 Gegenstand des Vertrages und wesentliche Merkmale der Produkte

(1) Bei meinem Online-Angebot ist Vertragsgegenstand: Die Vermietung von Waren. Die konkret angebotenen Waren können Sie auf der Internetseite entnehmen. 

(2) Die wesentlichen Merkmale der Ware finden sich in der Artikelbeschreibung. (3) Die Mietgegenstände stehen im Eigentum des Vermieters. 

(4) Die Mietgegenstände werden dem Mieter nur für den vereinbarten Zweck (d.h. zur gewöhnlichen Verwendung auf der vereinbarten Veranstaltung) und für die Mietdauer (Siehe Nr. 5) zur Verfügung gestellt. Eine anderweitige Verwendung der Mietgegenstände ist nicht erlaubt. 

(5) Die Mietdauer einer Mieteinheit umfasst jeweils einen Zeitraum von drei Tagen, einschließlich Sonn- und Feiertagen. Dies gilt auch dann, wenn gemietete Artikel vorzeitig oder unbenutzt zurückgegeben werden. Die Mietdauer beginnt mit Übergabe der Mietgegenstände an den Mieter und endet mit Rückgabe an der Vermieter. Jede Änderung der Mietdauer bedarf der Bestätigung des Vermieters in Textform. 

 

§ 4 Preise, Abholung und Lieferung 

(1) Die Mietpreise werden auf Grundlage der aktuellen Preisliste des Vermieters festgelegt. Abweichungen hierzu bedürfen der gesonderten individuellen Vereinbarung in Schriftform. Die in den jeweiligen Angeboten angeführten Preise sind Gesamtpreise und beinhalten alle Preisbestandteile einschließlich aller anfallenden Steuern. 

(2) Die Mietpreise gelten für eine Mieteinheit (siehe Nr. 5.1), auch wenn die gemieteten Artikel vorzeitig und/oder unbenutzt zurückgegeben werden. Wenn der Mieter die Mietgegenstände nicht zum vereinbarten Zeitpunkt zurückgeben kann, entspricht dies einer weiteren Mieteinheit, für die der Mieter den vollen Preis zahlen muss. 

(3) Kosten für Versicherungen, Transportkosten, Anlieferung und Abholung, Auf- und Abbau und sonstige Kosten sind nicht enthalten. Diese Kosten werden bei Bedarf gesondert berechnet. 

(4) Der jeweilige Mietzins ist vor der Lieferung des Produktes zu leisten (Vorkasse), es sei denn, wir bieten ausdrücklich die Bezahlung auf Rechnung an. Soweit bei den einzelnen Zahlungsarten nicht anders angegeben, sind die Zahlungsansprüche sofort zur Zahlung fällig. 

(5) Zusätzlich zu den angegebenen Preisen können für die Lieferung von Produkten Lieferkosten anfallen, falls eine Lieferung vereinbart wird. 

(6) Die Artikel stehen nach Vertragsschluss und erfolgreicher Bezahlung zur Selbstabholung bereit. 

 

§ 5 Zurückbehaltungsrecht, Eigentumsvorbehalt 

(1) Ein Zurückbehaltungsrecht können Sie nur ausüben, soweit es sich um Forderungen aus demselben Vertragsverhältnis handelt. 

(2) Die Ware bleibt vor, während und nach der Vermietung mein Eigentum. 

 

§ 6 Widerrufsrecht 

Als Verbraucher haben Sie ein Widerrufsrecht. Dieses richtet sich nach unserer Widerrufsbelehrung. 

 

§ 7 Haftung des Vermieters 

(1) Vorbehaltlich der nachfolgenden Ausnahmen ist unsere Haftung für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus unerlaubter Handlung auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beschränkt. 

(2) Wir haften bei leichter Fahrlässigkeit im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder bei Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht unbeschränkt. Wenn wir durch leichte Fahrlässigkeit mit der Leistung in Verzug geraten sind, wenn die Leistung unmöglich geworden ist oder wenn wir eine vertragswesentliche Pflicht verletzt haben, ist die Haftung für darauf zurückzuführende Sach- und Vermögensschäden auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt. Eine vertragswesentliche Pflicht ist eine solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung Sie regelmäßig vertrauen dürfen. Dazu gehört insbesondere unsere Pflicht zum Tätigwerden und der Erfüllung der vertraglich geschuldeten Leistung, die in § 3 beschrieben wird. 

(3) Ich bin von der Haftung für direkte oder indirekte Schäden, die im Zusammenhang mit der Benutzung des Mietgegenstands durch den Mieter, durch vom Vermieter oder Mieter beauftragte Dritte, durch Fehler und/oder Mängel jedweder Art am Mietgegenstand oder durch andere dem Vermieter zuzuschreibende Ursachen befreit. Ausgenommen, der Schaden wurde durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit meinerseits verursacht. In diesem Fall bleibt meine Haftung auf einen Betrag gleich dem vereinbarten Mietpreis beschränkt. 

(4) Verletzungsschäden, Betriebsschäden und/oder Schäden auf Grund entgangenen Gewinns sind von der Haftung vollständig ausgeschlossen. 

 

§ 8 Haftung des Mieters 

(1) Der Mieter haftet für Beschädigungen oder Verlust der Mietgegenstände bis zur vollständigen Rückgabe an den Vermieter. Er hat den Vermieter unverzüglich über etwaige Beschädigungen des Mietgegenstandes zu unterrichten. Das Gleiche gilt, wenn der Mietgegenstand gestohlen worden ist oder Dritte in irgendeiner Form Rechte an diesem Gegenstand geltend machen. 

(2) Im Fall von Beschädigungen oder Verlust der Mietgegenstände durch Dritte haftet der Mieter. 

(3) Auf Verlangen des Vermieters hat der Mieter Schadensersatzansprüche gegen Dritte an diesen abzutreten. (4) Im Fall von reparaturfähigen Beschädigungen hat der Mieter die Reparaturkosten an den Vermieter zu erstatten. 

(5) Im Fall von nicht reparaturfähigen Beschädigungen oder Verlust haftet der Mieter mit dem Neuwert, auf Basis der Wiederbeschaffungskosten. 

(6) Die Mietgegenstände sind nicht versichert. Die Haftung geht auf den Mieter über, sobald dieser die Mietgegenstände in Empfang nimmt. Der Vermieter rät daher, die Mietgegenstände für die Dauer des Ereignisses einschließlich der Dauer des Auf- und Abbaus zu versichern. § 9 Kaution Wir behalten uns vor, eine Kaution zu erheben. Die Höhe der Kaution beträgt mindestens 30% des Gesamtauftrags und ist bei Abholung der Mietgegenstände fällig. Sie wird nach Mietende und der Feststellung von Unversehrtheit und Vollständigkeit der Mietgegenstände erstattet. 

 

§ 10 Zahlungsbedingungen 

(1) Der Kunde erhält bei verbindlicher Auftragsbestätigung eine Gesamtrechnung für die gebuchten Artikel. Diese Zahlung ist spätestens 14 Tage vor Mietbeginn fällig. 

(2) Im Falle von nicht oder nicht vollständig erbrachter Zahlung bin ich berechtigt, die Auftragsdurchführung zu verweigern, bis fällige Rechnungen und Mietsicherheiten vom Kunden vollständig gezahlt sind (Zurückbehaltungsrecht). Eine Vorleistungsverpflichtung trifft nicht zu. 

(3) Ich behalte mir das Recht vor eine Abschlussrechnung nach Auftragsdurchführung über eventuelle Mehrkosten, sowie Kosten für Ersatzbeschaffungen oder Aufwendungen für Schadens- und Wertersatz zu stellen. Die Abschlussrechnung ist sofort ohne Abzug fällig.

(4) Wenn einzelne Kostenpositionen bei Erstellung der Gesamtrechnung nicht bekannt waren, können Nachforderungen gestellt werden. 

(5) Im Falle einer Stornierung des gesamten Auftrags durch den Kunden gelten die folgenden Stornierungskosten: » erfolgt die Stornierung bis zu vier Monate vor dem Event, so werden 50% der Auftragssumme fällig und von der geleisteten Zahlung einbehalten, » erfolgt die Stornierung bis zwei Monate vor dem Event, so werden 75% der Auftragssumme fällig und von der geleisteten Zahlung einbehalten. » erfolgt die Stornierung bis vier Wochen vor dem Event, so werden 90% der Auftragssumme fällig und von der geleisteten Zahlung einbehalten. Vereinbarte Zusatzkosten wie Lieferkosten werden im Falle einer Stornierung nicht berechnet. 

 

§ 11 Selbstabholung / Lieferung 

(1) Soweit nicht anders vereinbart, erfolgt die Ausgabe der Mietgegenstände zur Selbstabholung zu einer fest vereinbarten Uhrzeit an dem Firmensitz. Die genaue Adresse wird bei Vertragsschluss bekannt gegeben. 

(2) Der Mieter trägt bei Selbstabholung der Mietgegenstände Sorge über die Feststellung von Menge und Unversehrtheit der Mietgegenstände und bestätigt mit der Übernahme die Vollständigkeit und den einwandfreien Zustand dieser. Spätere Mängelanzeigen sind ausgeschlossen und werden nicht anerkannt. Der Mieter ist für den ordnungsgemäßen Transport der Mietgegenstände verantwortlich. Für den Transport ist ein geschlossenes Fahrzeug oder ein ordnungsgemäß gesicherter Anhänger vorgeschrieben. Weiter sind die Maße des Mobiliars zu beachten, die ein für den Transport entsprechend großes Transportfahrzeug voraussetzen. 

(3) Der Mieter oder ein bevollmächtigter Vertreter hat zum vereinbarten Zeitpunkt der Abholung anwesend zu sein. Ist zum vereinbarten Zeitpunkt der Abholung weder der Mieter noch ein bevollmächtigter Vertreter anwesend, gilt die Vermietung als unbeanstandet angenommen. Spätere Mängelrügen sind ausgeschlossen. 

(4) Wird die Anlieferung und Abholung, an eine im Vorfeld anzugebende Adresse durch den Mieter vereinbart, gelten die bei Vertragsschluss vereinbarten Kostensätze. 

(5) Der Vermieter verpflichtet sich, die bestellten Mietgegenstände in mittlerer Art und Güte zur Verfügung zu stellen. Der Vermieter ist berechtigt, bestellte Mietgegenstände durch gleichwertige oder höher qualitative Artikel zum Preis der ursprünglich bestellten Mietgegenstände zu ersetzen, sofern er nicht in der Lage ist, die bestellten Mietgegenstände zu liefern. 

(6) Alle Maßangaben sind circa Maße. Der Vermieter behält sich Abweichungen in Maß, Form und Farbe vor, soweit dies für den Mieter zumutbar ist. 

(7) Wird die Anlieferung vom Vermieter übernommen, so hat der Vermieter bei Störungen aufgrund höherer Gewalt, die ihm die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, die Überschreitung der vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. 

(8) Kommt der Vermieter mit der Übergabe der Mietsache in Verzug, ist eine etwaige Entschädigung des Mieters maximal auf den Betrag des vereinbarten täglichen Mietpreis begrenzt.

 

§ 12 Sorgfaltspflichten / Reklamation 

(1) Der Mieter hat die Mietgegenstände während der Mietzeit ordnungsgemäß und pfleglich zu behandeln. 

(2) Die Mietgegenstände müssen vor Witterung geschützt werden und dürfen dieser nicht ausgesetzt sein. 

(3) Der Mieter verpflichtet sich, während der Mietzeit dafür Sorge zu tragen, dass die Mietgegenstände nicht durch Dritte beschädigt werden. Jeglicher Verlust oder Beschädigung der Mietgegenstände sind dem Vermieter umgehend mitzuteilen. 

(4) Bei längerer Mietzeit hat der Mieter dafür Sorge zu tragen die Mietgegenstände ordnungsgemäß zu lagern. Hierfür ist ein abgeschlossener trockener Raum vorgeschrieben. 

(5) Die Befestigung von Dekoration darf ausschließlich durch leicht entfernbare Materialien erfolgen. Die Verwendung von Nägeln, Schrauben, stark adhäsiven Klebstoffen und sonstigen, schwer zu entfernenden Stoffen, ist generell zu unterlassen. 

(6) Dem Mieter ist bekannt, dass die Mietgegenstände mehrfach eingesetzt werden und nicht immer neuwertig sind. Normale Gebrauchsspuren stellen keinen Reklamationsgrund dar. 

 

§ 13 Rückgabe und Wiederbeschaffungskosten 

(1) Nach Ablauf der Mietzeit sind die Mietgegenstände in gleichem Zustand, wie ausgehändigt zum vereinbarten Zeitpunkt zurückzugeben. (2) Besteht der Mietvertrag aus einer Vielzahl von Mietgegenständen und eine vollständige Überprüfung auf Vollständigkeit und Unversehrtheit durch den Vermieter ist bei der Rückgabe nicht möglich, ist der Vermieter berechtigt die vollständige Zählung und Schadensfeststellung in den eigenen Geschäftsräumen vorzunehmen. Er garantiert, dass im Zeitraum zwischen Rückgabe und Zählung kein Verlust oder Beschädigung an den Mietgegenständen stattfindet. Über das Ergebnis der Zählung und Schadensfeststellung wird der Vermieter den Mieter unverzüglich informieren. 

(3) Der Mieter verpflichtet sich, die Mietgegenstände sauber und unversehrt an den Vermieter zurückzugeben. Werden verschmutzte Artikel zurückgegeben, ist der Vermieter berechtigt, dem Mieter die Reinigungskosten in Rechnung zu stellen. Sollte eine Reinigung nicht mehr möglich sein, wird der Wiederbeschaffungswert in Rechnung gestellt. Für die Reinigung werden Personalkosten in Höhe von 40,00€ pro Person und Stunde berechnet. Der Mieter kann auf Wunsch auch eine sachgemäße Reinigung durch den Vermieter hinzu buchen. Hierfür wird eine Reinigungspauschale von 70,00€ festgesetzt. 

(4) Bei Verlust der Mietsache ist der Mieter zum Ersatz der Wiederbeschaffungskosten verpflichtet. Reparaturkosten richten sich je nach Umfang der Beschädigung und werden mit 40 Euro Personalstunde für die Wiederherstellung berechnet, sowie den benötigten Materialkosten (Einkaufspreis). 

 

§ 14 Vertragssprache

Als Vertragssprache steht ausschließlich Deutsch zur Verfügung. 

 

§ 15 Gewährleistung 

(1) Die Gewährleistung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. 

(2) Als Verbraucher werden Sie gebeten, die Sache/die digitalen Güter oder die erbrachte Dienstleistung bei Vertragserfüllung umgehend auf Vollständigkeit, offensichtliche Mängel und Transportschäden zu überprüfen und uns Beanstandungen schnellstmöglich mitzuteilen. Kommen Sie dem nicht nach, hat dies natürlich keine Auswirkung auf Ihre gesetzlichen Gewährleistungsansprüche. 

 

§ 16 Schlussbestimmungen 

(1) Es gilt deutsches Recht. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit hierdurch der durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates des gewöhnlichen Aufenthaltes des Verbrauchers gewährte Schutz nicht entzogen wird (Günstigkeitsprinzip). 

(2) Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden ausdrücklich keine Anwendung. 

(3) Der Gerichtsstand ist am Sitz des Anbieters. 

(4) Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder sollte die Vereinbarung unvollständig sein, so wird die Vereinbarung im übrigen Inhalt nicht berührt. Die Vertragspartner verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine solche Bestimmung zu ersetzen, welche dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt.

 

Bei Fragen stehen wir dir gerne zur Verfügung.

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